Antwortdatum: 17.11.2024
Pflichtteilsberechtigte sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatte, eingetragene Lebenspartner und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers. Sie erhalten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch, wenn sie enterbt oder durch Testament benachteiligt wurden. Die exakte Höhe hängt vom gesetzlichen Erbteil und dem Wert des Nachlasses ab. Das soll enge Familienangehörige vor völliger Enterbung schützen.