Antwortdatum: 22.12.2024
SGB II erlaubt Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe für besondere Situationen, z.B. Schwangerschaft ab der 13. Woche (17% Mehrbedarf), Alleinerziehende, kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit. Einmalige Bedarfe gibt es für Erstausstattung bei Schwangerschaft oder Wohnung. Diese Leistungen ergänzen den Regelbedarf, wenn nachgewiesen wird, dass ein besonderer Bedarf vorliegt.