Antwortdatum: 11.11.2024
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland keine steuerbaren Umsätze ausführen, können im Vorsteuervergütungsverfahren (EU-weit oder Drittstaatenregelung) die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Sie müssen elektronisch einen Antrag an das BZSt stellen und Belege einreichen. Voraussetzung ist, dass sie im Heimatland eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und in Deutschland keine Niederlassung haben, die zur regulären USt-Anmeldung führen würde.