Antwortdatum: 22.12.2024
Bei einem Kundenbindungsprogramm verarbeiten Sie personenbezogene Daten wie Name, Kontaktdaten und Kaufhistorie. Nach DSGVO müssen Sie die betroffenen Personen transparent informieren: Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage (in der Regel Einwilligung), Speicherdauer und Rechte der Betroffenen. Ihre Datenschutzerklärung sollte aufführen, welche Daten Sie erheben, wie Sie sie schützen und ob Sie sie an Dritte weitergeben. Außerdem brauchen Sie Mechanismen, damit Kunden der Speicherung widersprechen oder Daten löschen lassen können. Achten Sie auf ein sicheres Verfahren (z. B. Double-Opt-In), wenn Sie Newsletter oder Werbemaßnahmen per E-Mail verschicken. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen.