Was steckt hinter dem ‚Mieterstrom-Modell‘? - Anwalte-de.com

Was steckt hinter dem ‚Mieterstrom-Modell‘?

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Frage vom Besucher

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29.11.2024

Mein Vermieter bietet mir an, am Mieterstrom-Modell teilzunehmen. Dabei soll der Strom aus einer Solaranlage auf dem Dach direkt an uns Mieter verkauft werden. Ich frage mich, welche rechtlichen Grundlagen dafür gelten, ob ich verpflichtet bin, mitzumachen und wie sich das auf meine Stromkosten auswirkt.

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Beim Mieterstrom-Modell nach dem EEG können Vermieter oder Wohnungsunternehmen mit einer PV-Anlage vor Ort Strom an die Mieter liefern. Wichtig sind klare vertragliche Regelungen, etwa ob der Mieter verpflichtet ist, den Solarstrom zu beziehen oder ob er einen freien Anbieter wählen kann. Es gibt Förderungen für Mieterstrom, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (Anlagengröße, geografische Nähe zum Verbrauchsort). Mieter sind meist nicht verpflichtet, den Mieterstrom zu nutzen, außer es wurde vertraglich so vereinbart. Die Stromkosten können günstiger sein als beim externen Anbieter, da Netzentgelte und Umlagen zum Teil entfallen. Allerdings lohnt ein gründlicher Preisvergleich.

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