Antwortdatum: 02.12.2024
Beim Mieterstrom-Modell nach dem EEG können Vermieter oder Wohnungsunternehmen mit einer PV-Anlage vor Ort Strom an die Mieter liefern. Wichtig sind klare vertragliche Regelungen, etwa ob der Mieter verpflichtet ist, den Solarstrom zu beziehen oder ob er einen freien Anbieter wählen kann. Es gibt Förderungen für Mieterstrom, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (Anlagengröße, geografische Nähe zum Verbrauchsort). Mieter sind meist nicht verpflichtet, den Mieterstrom zu nutzen, außer es wurde vertraglich so vereinbart. Die Stromkosten können günstiger sein als beim externen Anbieter, da Netzentgelte und Umlagen zum Teil entfallen. Allerdings lohnt ein gründlicher Preisvergleich.