Antwortdatum: 16.01.2025
Das hängt davon ab, ob das Reisebüro nur Vermittler oder Veranstalter war. Bei Vermittlern geht das Geld oft direkt an den Veranstalter. Ist das Reisebüro jedoch als Veranstalter aufgetreten und ist zahlungsunfähig, greift der Sicherungsschein, sofern er ausgestellt wurde. Dann kann man sich an die Insolvenzversicherung wenden. Fehlt er, kann man Pech haben und muss Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.