Antwortdatum: 20.11.2024
Bei Einbruchdiebstahl im Laden haften Sie grundsätzlich selbst für den entstandenen Warenschaden. Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann solche Schäden abdecken, sofern Sie die vertraglich vereinbarte Sicherungspflicht (z. B. Alarmanlage, bestimmter Schließmechanismus) erfüllen. Auf Kunden umlegen dürfen Sie den Schaden nicht. Preiserhöhungen können Sie zwar theoretisch durchführen, doch müssen diese marktüblich sein und gelten dann für alle. Wichtig: Zeigen Sie den Einbruch unverzüglich der Polizei und Ihrer Versicherung an. Dokumentieren Sie die Schadenshöhe genau. Prüfen Sie, ob es Pflichten zur Nachsicherung gibt, damit künftige Einbrüche verhindert werden.