Was tun bei illegal ausgegrabenem Raubgut? - Anwalte-de.com

Was tun bei illegal ausgegrabenem Raubgut?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Mir wurde ein antikes Artefakt angeboten, aber ich vermute, es ist Raubgrabung.

Website-Administration 05.12.2024
Antwortdatum: 05.12.2024

Man sollte die Finger davon lassen. Der Handel mit illegal geborgenen archäologischen Funden ist strafbar. Wer solche Objekte kauft, riskiert Beschlagnahmung und auch strafrechtliche Konsequenzen. Man sollte Herkunftsnachweise (Provenienz) prüfen. Das Kulturgutschutzgesetz verbietet die Einfuhr von archäologischem Gut ohne gültige Ausfuhrpapiere aus dem Herkunftsstaat.

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