Antwortdatum: 05.12.2024
Man sollte die Finger davon lassen. Der Handel mit illegal geborgenen archäologischen Funden ist strafbar. Wer solche Objekte kauft, riskiert Beschlagnahmung und auch strafrechtliche Konsequenzen. Man sollte Herkunftsnachweise (Provenienz) prüfen. Das Kulturgutschutzgesetz verbietet die Einfuhr von archäologischem Gut ohne gültige Ausfuhrpapiere aus dem Herkunftsstaat.