Antwortdatum: 01.11.2024
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen den Landesjagdgesetzen. Als Mitglied haben Sie ein Mitspracherecht über Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung. Sollten Sie mit bestimmten Entscheidungen nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte prüfen. Achten Sie dabei auf Fristen und die Satzung. Die Verteilung von Pachteinnahmen richtet sich häufig nach dem Flächenanteil der Mitglieder. Ein Anwalt kann helfen, wenn Satzungsauslegungen umstritten sind oder fehlerhafte Beschlüsse angefochten werden müssen.