Antwortdatum: 31.10.2024
Visumverfahren können mehrere Monate beanspruchen, je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität. Man kann sich per E-Mail oder Telefon erkundigen. Nach 3 Monaten ohne Antwort ist eine formelle Sachstandsanfrage oder Beschwerde (Remonstration) möglich. Bei extremer Verzögerung (6+ Monate) kann man eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht anstrengen, aber das ist aufwändig.