Antwortdatum: 11.11.2024
Grundsätzlich ist der Verursacher für die Beseitigung des illegalen Mülls verantwortlich. Ist dieser jedoch unbekannt, kann die Kostenlast bei Ihnen als Grundstückseigentümer liegen. Sie sollten den Vorfall bei der zuständigen Behörde oder Polizei melden und Beweise (Fotos, mögliche Hinweise auf die Täter) sichern. Gegebenenfalls kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Zur Prävention empfiehlt es sich, das Gelände abzusichern oder deutlich sichtbar Warnhinweise anzubringen. Langfristig kann eine Videoüberwachung helfen, ist jedoch an datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden. Bei größeren Schäden oder Streit mit der Behörde ist anwaltlicher Rat sinnvoll.