Antwortdatum: 21.12.2024
Fehlende Transparenz bei Gebühren ist unzulässig. Ein Reiseanbieter muss den Endpreis klar ausweisen und darf keine versteckten Kosten nachträglich aufschlagen. Entdeckt man doppelte oder unerwartete Positionen, kann man die Zahlung verweigern oder eine Korrektur fordern. Ungültige Preisbestandteile in AGB können unwirksam sein, dann bekommt man zu viel gezahltes Geld zurück.