Was umfasst das ‚Redaktionsgeheimnis‘ im Journalismus?
Was umfasst das ‚Redaktionsgeheimnis‘ im Journalismus?
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Frage vom Besucher
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17.11.2024
Dürfen Journalisten die Quellen nicht preisgeben?
Website-Administration
22.11.2024
Antwortdatum: 22.11.2024
Das Redaktionsgeheimnis (Quellenschutz) schützt Journalisten davor, staatlich gezwungen zu werden, ihre Informanten offenzulegen. Es basiert auf Art. 5 GG und ist in Strafprozessordnung und Landesgesetzen verankert. Durchsuchungen in Redaktionsräumen sind nur bei schweren Gründen zulässig. Ziel ist, Whistleblower und freie Berichterstattung zu sichern.
Ich habe Geld in ein bestimmtes Finanzprodukt investiert, nachdem mich mein Bankberater dazu geraten hat. Nun habe ich hohe Verluste erlitten und den Eindruck, dass ich falsch beraten wurde. Welche Schritte kann ich unternehmen, um Schadensersatz zu fordern und was muss ich beweisen?
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