Antwortdatum: 12.12.2024
Die Prospektpflicht beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren ist in Deutschland im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) geregelt. Es setzt EU-Vorgaben (Prospektverordnung) um. Im Prospekt müssen u. a. Unternehmensdaten, wirtschaftliche Kennzahlen, eine klare Darstellung der Risiken und die Art der Wertpapiere erläutert werden. Zudem muss der Prospekt durch die BaFin gebilligt werden, bevor er veröffentlicht wird. Ausnahmen bestehen bei geringen Emissionsvolumina oder im Rahmen von Private Placements. Wer den Prospekt nicht korrekt erstellt oder Falschangaben macht, kann haftbar sein und strafrechtlich belangt werden.