Antwortdatum: 14.11.2024
Bei einer Liquidation liegt in der Regel noch genügend Vermögen vor, um alle Schulden zu decken. Die Gesellschafter beschließen auf einer Versammlung, das Unternehmen zu beenden, bestellen einen Liquidator und regeln die Abwicklung. Bei einer Insolvenz hingegen ist das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, und ein Insolvenzverfahren wird vor Gericht eröffnet. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Das Ziel kann Sanierung oder Abwicklung sein.