Antwortdatum: 08.01.2025
Dynamic packaging bedeutet, dass Reiseportale einzelne Leistungen individuell kombinieren, aber sofort als Gesamtpreis verkaufen. Ob es eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen sind, hängt von der genauen Umsetzung ab. Wer als Veranstalter agiert, haftet. Verhält sich das Portal wie ein Vermittler mehrerer Einzelleistungen, haftet es nur eingeschränkt. Die rechtliche Einordnung ist komplex, aber der Verbraucherschutz sagt: Bei typischen 'Paketen' greift Pauschalreiserecht.