Antwortdatum: 14.01.2025
Der Arzt darf bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Praxispersonal delegieren, wenn diese keine ärztliche Kernleistung sind. Injektionen, Blutabnahmen oder Wundversorgung können übertragbar sein. Verantwortung und Aufsicht bleiben beim Arzt. Bei unzureichender Delegation haftet er, falls ein Fehler durch unqualifiziertes Personal entsteht.