Antwortdatum: 01.11.2024
Die Insolvenzmasse ist das gesamte Vermögen des Schuldners, das zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens vorhanden ist und noch während des Verfahrens hinzukommt. Daraus werden die Gläubiger befriedigt. Auch rückgewonnene Gelder durch Anfechtung fließen in die Masse. Nicht zur Masse gehören unpfändbare Gegenstände oder fremdes Eigentum Dritter.