Antwortdatum: 01.12.2024
Ein Frachtvertrag entsteht, wenn ein Frachtführer zugesagt hat, die Beförderung von Gütern gegen eine vereinbarte Fracht durchzuführen. Typische Inhalte sind Angaben zum Transportgut, zur Route, zu Lieferfristen und zur Vergütung. Die Haftung des Frachtführers ist im HGB geregelt: Er haftet grundsätzlich für Beschädigung oder Verlust des Gutes während der Beförderung, es sei denn, er kann sich auf gesetzlich anerkannte Haftungsausschlüsse wie höhere Gewalt berufen. Der Frachtbrief kann Beweisfunktion für den Abschluss und die Bedingungen des Frachtvertrags haben.