Antwortdatum: 11.01.2025
Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen werden. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch mit einem höheren Steuersatz besteuert, als wenn man keine solchen Leistungen erhalten hätte. So bleibt das Geld selbst steuerfrei, aber die übrigen Einkünfte werden in einer höheren Progressionsstufe veranlagt. Das verhindert, dass Empfänger hoher Ersatzleistungen im Vergleich zu regulären Erwerbstätigen steuerlich begünstigt sind.