Antwortdatum: 31.12.2024
Eine Auflage verpflichtet den Erben, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, ohne dass jemand ein Forderungsrecht (wie beim Vermächtnis) hat. Beispiel: 'Mein Erbe soll mein Grab pflegen.' Verstößt der Erbe gegen die Auflage, können andere Beteiligte Maßnahmen ergreifen, z.B. Testamentsvollstrecker oder Miterben. Die Auflage schafft aber keinen Anspruch auf eine Leistung wie beim Vermächtnis, sondern eine Verpflichtung, die im Erbfall umgesetzt werden muss.