Antwortdatum: 07.12.2024
Ein Bauunternehmer kann vom Auftraggeber eine Sicherheit (Bürgschaft o.Ä.) verlangen, um sein Vergütungsrisiko abzusichern. Nach § 650f BGB bis zu 20 % der vereinbarten Vergütung. Das soll garantieren, dass er für bereits erbrachte Leistungen bezahlt wird, falls der Auftraggeber zahlungsunfähig wird. Umgekehrt hat auch der Auftraggeber Rechte auf Sicherheiten.