Antwortdatum: 05.11.2024
Die strafbefreiende Selbstanzeige (gemäß § 371 AO) ermöglicht Tätern, ihre Hinterziehungen offenzulegen, bevor die Tat entdeckt wird. Voraussetzung ist die vollständige Nachmeldung aller unverjährten Steuervergehen. Außerdem müssen die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachgezahlt werden. Die Rechtslage wurde verschärft: Bei hohen Beträgen über 25.000 Euro pro Tat fällt ein Strafzuschlag an, der die Straflosigkeit aber nicht unbedingt aufhebt, wenn weitere Umstände erschwerend sind.