Antwortdatum: 16.01.2025
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch ALG II oder Hartz IV genannt) ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung für Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Anders als Arbeitslosengeld I setzt es keine vorherige Beitragszahlung voraus. Es wird vom Jobcenter gezahlt und umfasst neben dem Regelsatz auch Kosten der Unterkunft, sofern sie angemessen sind. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit, d. h. man kann theoretisch mindestens drei Stunden täglich arbeiten.