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Was versteht man unter Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)?

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Frage vom Besucher

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12.01.2025

Viele sprechen von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Wie unterscheidet sich das von Arbeitslosengeld I, und wem steht es zu, selbst wenn man vorher wenig eingezahlt hat?

Website-Administration 16.01.2025
Antwortdatum: 16.01.2025

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch ALG II oder Hartz IV genannt) ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung für Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Anders als Arbeitslosengeld I setzt es keine vorherige Beitragszahlung voraus. Es wird vom Jobcenter gezahlt und umfasst neben dem Regelsatz auch Kosten der Unterkunft, sofern sie angemessen sind. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit, d. h. man kann theoretisch mindestens drei Stunden täglich arbeiten.

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