Antwortdatum: 17.12.2024
Insolvenz beschreibt den Zustand, in dem ein Schuldner (Unternehmen oder Privatperson) entweder nicht mehr zahlungsfähig ist (Zahlungsunfähigkeit) oder sein Vermögen seine Schulden nicht mehr deckt (Überschuldung). Im deutschen Recht löst dies ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren aus, das geordnet über die vorhandenen Mittel entscheidet.