Gilt dann wieder die gesetzliche Erbfolge, oder kann man es rekonstruieren?
Website-Administration
12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025
Ist das Original verschwunden, kann die Erbfolge unklar sein. Man muss beweisen, dass ein Testament existierte und welchen Inhalt es hatte. Gelingt das nicht, greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es Kopien oder Zeugen, kann man deren Beweis in einem Erbscheinsverfahren einbringen. Doch das Risiko eines verschwundenen Testaments ist hoch. Darum amtliche Hinterlegung oder notarielle Beurkundung als Sicherheit.
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