Antwortdatum: 29.10.2024
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) schreibt vor, dass alle gefährlichen Stoffe mit GHS-Gefahrpiktogrammen, Signalwörtern, H-Sätzen (Hazard Statements) und P-Sätzen (Precautionary Statements) gekennzeichnet werden. Die Etiketten müssen gut lesbar, dauerhaft angebracht und in Landessprache sein. Das schützt Anwender vor Fehlgebrauch und Unfällen.