Antwortdatum: 29.10.2024
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.3 verlangen, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit frei und deutlich gekennzeichnet sind. Diese Wege dürfen nicht durch gelagerte Gegenstände oder Möbel blockiert werden. Breite und Anzahl der Rettungswege müssen der Beschäftigtenzahl entsprechen. Zudem sind Sicherheitskennzeichen wie Notausgangsschilder und Rettungsplan erforderlich. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen, weil sie im Brand- oder Notfall Menschenleben gefährden.