Antwortdatum: 13.01.2025
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 41/2009 (inzwischen Teil der Verordnung (EU) 828/2014) regelt 'glutenfrei' (unter 20 mg Gluten pro kg) und 'sehr geringer Glutengehalt' (unter 100 mg/kg). Für 'laktosefrei' existiert keine EU-weite formale Regelung, aber es gelten nationale Standards. Werblich muss die Angabe zutreffen und darf nicht täuschen. Nährwertprofile sind einzuhalten.