Antwortdatum: 16.12.2024
Grundsätzlich verlangt das Gesetz beim Ehegattennachzug zu Deutschen oder zu Ausländern einfache Deutschkenntnisse (A1), um die Integration zu erleichtern. Es gibt Ausnahmen (z.B. bei hohem Qualifikationsniveau, Unzumutbarkeit). Wird A1 nicht erbracht, kann das Visum abgelehnt werden. Bei Problemen sollte man sich beraten lassen, ob eine Ausnahme anwendbar ist.