Antwortdatum: 25.10.2024
Das frühere GPSG wurde 2011 durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Es gilt für alle Produkte, die für Verbraucher und teilweise für gewerbliche Zwecke bereitgestellt werden. Die Grundprinzipien – nur sichere Produkte in Verkehr bringen, Risiken minimieren, CE-Kennzeichnung, Warnhinweise – haben sich in das ProdSG übertragen.