Ich möchte nicht nur ein Logo schützen, sondern auch einen Slogan. Welche Formen von Marken sind beim DPMA eintragbar?
Website-Administration
31.10.2024
Antwortdatum: 31.10.2024
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann man Wortmarken (reine Textkennzeichen), Bildmarken (Logos, grafische Symbole), Wort-/Bildmarken (Kombinationen), 3D-Marken, Farbmarken, Hörmarken und andere spezielle Formen schützen lassen. Wichtig ist, dass das Kennzeichen unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist.
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