Antwortdatum: 08.12.2024
Sozialgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Sozialrecht, also etwa Rentenbescheide, ALG-II-Kürzungen oder Krankenkassenleistungen. Das Verfahren beginnt mit einer Klage nach erfolglosem Widerspruch. Das Gericht prüft den Sachverhalt, oft mit Gutachten. Ein mündlicher Erörterungstermin kann stattfinden. Danach entscheidet das Gericht durch Urteil oder Beschluss. Im Sozialgerichtsprozess existiert kein Anwaltszwang, aber anwaltliche Vertretung ist oft hilfreich.