Antwortdatum: 17.12.2024
Jobcenter sind eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommunen. Sie sind dafür zuständig, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu bewilligen, Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen zu koordinieren und Hilfebedürftige bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen. Organisatorisch gibt es verschiedene Modelle, beispielsweise gemeinsame Einrichtungen oder zugelassene kommunale Träger, abhängig vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.