Antwortdatum: 20.11.2024
Ombudsstellen der Banken und Sparkassen bieten ein kostenloses und unkompliziertes Schlichtungsverfahren für Verbraucher. Wenn Sie eine Beschwerde haben, können Sie sie dort einreichen, ohne gleich zum Anwalt gehen zu müssen. Der Ombudsmann prüft den Fall objektiv und gibt eine Empfehlung oder einen Schlichterspruch ab. Viele Banken haben sich den entsprechenden Schlichtungsverfahren angeschlossen, was bedeutet, dass sie das Ergebnis oft akzeptieren. Scheitert die Einigung, bleibt der Gang zum Gericht möglich. Das Ombudsverfahren ist eine schnelle und kostengünstige Alternative, um bankrechtliche Streitigkeiten beizulegen.