Unser Betrieb hat eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt, doch wir wissen nicht genau, was diese Person nun im Alltag tun soll. Überwacht sie uns, berät sie nur, oder hat sie Anordnungsbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern?
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21.12.2024
Antwortdatum: 21.12.2024
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät den Arbeitgeber und die Beschäftigten in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Sie erstellt oder unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und wirkt bei Unterweisungen mit. Sie ist aber kein Aufseher mit direkten Weisungsrechten. Laut Arbeitssicherheitsgesetz arbeitet die SiFa eng mit dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat zusammen, gibt Impulse für Sicherheitskonzepte und kontrolliert deren Umsetzung. Entscheidungskompetenz in Personalfragen oder organisatorischen Abläufen liegt jedoch beim Arbeitgeber.
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Ich habe das Gefühl, dass in unserem Team durch hohen Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit psychische Belastungen zunehmen. Gibt es rechtliche Vorgaben, die Arbeitgeber verpflichten, auch Stress, Mobbing oder mentale Gesundheit in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?
Wir haben in der Fertigungshalle eine erhebliche Lärmbelastung, und ich bin mir unsicher, welche Grenzwerte gelten und welche Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber bereitstellen muss. Brauche ich zwingend einen Gehörschutz, und muss der Arbeitgeber regelmäßige Messungen durchführen?
Unser Betrieb führt jetzt eine Nachtschicht ein, und einige Mitarbeiter sind unsicher, welche gesundheitlichen oder rechtlichen Aspekte sie beachten müssen. Gibt es spezielle Regelungen zur Arbeitszeit, zur Erholungsphase oder zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen?
In unserem Unternehmen steht eine Gefährdungsbeurteilung an, aber kaum jemand weiß, was das konkret beinhaltet. Ich wüsste gerne, welche Schritte zu durchlaufen sind, wer daran beteiligt sein sollte und was danach mit den Ergebnissen passiert. Außerdem möchte ich wissen, ob es Pflicht ist, die Ergebnisse zu dokumentieren.
Oft heißt es, nur der Arbeitgeber sei für Sicherheit zuständig. Doch ich habe auch gehört, dass Arbeitnehmer Verpflichtungen haben, zum Beispiel Schutzausrüstung zu tragen oder Gefährdungen zu melden. Welche gesetzlichen Vorschriften regeln das, und was passiert, wenn ein Mitarbeiter sich weigert?
Ich habe erfahren, dass das Gewerbeaufsichtsamt bei uns eine unangekündigte Begehung durchführen kann. Nun frage ich mich, worauf die Beamten besonders achten. Prüfen sie nur den Arbeitsschutz, oder schauen sie sich auch Personalunterlagen und andere Dokumente an?
In meinem Job werden wir möglicherweise gefährlichen Stoffen ausgesetzt, und ich habe gehört, dass in solchen Fällen regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben sein könnten. Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber mich einfach zu solchen Untersuchungen verpflichten darf und wie oft sie stattfinden müssen.
In unserem Betrieb haben wir einen Arbeitsschutzausschuss, aber viele Kollegen wissen nicht, was dieses Gremium eigentlich tut. Ich möchte verstehen, wer darin sitzt, welche Themen dort besprochen werden und ob Beschäftigte Anliegen direkt vortragen können.
Ich arbeite häufig von zu Hause aus und frage mich, wie die Haftungsfrage bei Arbeitsunfällen geregelt ist. Bin ich genauso versichert wie im Betrieb, oder gibt es Einschränkungen? Und was genau zählt eigentlich als Arbeitsunfall im Homeoffice, zum Beispiel der Weg in die Küche?