Antwortdatum: 17.01.2025
Der BFH in München ist das oberste Gericht in Finanz- und Zollsachen. Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte oder bei Nichtzulassungsbeschwerden. Seine Urteile schaffen Rechtsklarheit und legen Auslegungsgrundsätze fest. Er ist damit das Äquivalent zum Bundesarbeitsgericht oder Bundesverwaltungsgericht, jedoch für steuerliche und zollrechtliche Streitigkeiten. Entscheidungen haben Leitliniencharakter für Finanzämter und Steuerpflichtige.