Antwortdatum: 27.10.2024
Bei Telemedien (Webseiten, Streaming) sind mehrere Akteure involviert: die Landesmedienanstalten überwachen z.B. jugendschutzrelevante Inhalte und Werberegeln. Der Datenschutz wird von den jeweiligen Datenschutzbehörden (LfDI der Länder) kontrolliert. Das BfJ kann bei Verstößen gegen NetzDG (Hassrede etc.) eingeschaltet werden. Es gibt also keine zentrale Instanz, sondern unterschiedliche Zuständigkeiten je nach Themenbereich.