Antwortdatum: 19.12.2024
Die 'Fit & Proper'-Anforderungen im Finanzdienstleistungssektor resultieren aus europäischem und nationalem Aufsichtsrecht (Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz etc.). Führungspersonen oder Geschäftsleiter müssen fachlich geeignet (Fit) und zuverlässig (Proper) sein. Die BaFin prüft Qualifikationen, Berufserfahrung und persönliche Zuverlässigkeit (z. B. keine Vorstrafen). Ziel ist, das Vertrauen in die Finanzbranche zu stärken und Missmanagement oder Betrug zu verhindern. Wer eine Lizenz beantragt, muss Unterlagen zum Lebenslauf, Führungszeugnis und Nachweise über fachliche Kompetenz einreichen. Scheitert man an den Kriterien, kann die Aufsicht eine Zulassung verweigern oder entziehen.