Antwortdatum: 09.11.2024
Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) prüft, ob abgerechnete Leistungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich waren. Er unterstützt die Krankenkassen dabei, mögliche Fehlabrechnungen aufzudecken. Die Gutachten können zur Kürzung oder Ablehnung von Vergütungen führen. Ärzte und Kliniken müssen die Prüfung akzeptieren, können aber widersprechen.