Antwortdatum: 03.12.2024
Nach § 167 SGB IX ist BEM Pflicht, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war. Das Unternehmen muss mit dem Mitarbeiter klären, wie erneute Erkrankungen vermieden werden und ob eine Anpassung des Arbeitsplatzes nötig ist. Dies kann Arbeitsbedingungen verbessern und Rechtsrisiken minimieren, etwa bei Kündigungen.