Antwortdatum: 10.12.2024
Das CMR-Übereinkommen (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) regelt den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den Vertragsstaaten. Es legt einheitliche Haftungsregeln für den Frachtführer fest, bestimmt die Haftungshöhe und definiert Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung des Frachtguts. Das CMR ist bindend für alle internationalen Straßentransporte, sofern Abgangs- und Bestimmungsland in unterschiedlichen Mitgliedstaaten liegen, unabhängig vom nationalen Recht.