Antwortdatum: 26.11.2024
Ja, 'fit for carriage' heißt, die Sendung muss so beschaffen und verpackt sein, dass sie dem Transport standhält und niemand gefährdet wird. Der Absender trägt dafür Verantwortung. Verstößt er, haftet er für daraus entstehende Schäden an anderen Gütern oder am Transportmittel. Der Frachtführer kann ablehnen oder Aufschlag verlangen, wenn die Ware nicht sachgerecht vorbereitet ist. Andernfalls drohen Beschädigungen oder Haftungskonflikte.