Antwortdatum: 18.11.2024
Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Deutschland regelt den Schutz von Kulturgut, darunter archäologische Funde, Kunstwerke, Sammlungsobjekte oder sonstige bedeutende Kulturgüter. Es enthält Vorgaben für deren Ausfuhr, Einfuhr und Rückgabe. Bestimmte Werke benötigen eine Ausfuhrgenehmigung, um das kulturelle Erbe zu bewahren und illegalen Handel zu verhindern.