Antwortdatum: 25.12.2024
Einen gesetzlichen Anspruch auf Umbuchung gibt es grundsätzlich nicht. Reiseveranstalter können dem aber vertraglich zustimmen, oft gegen Gebühr. Ähnlich ist es bei Teilrücktritt (z.B. wenn nur eine Person aus der Gruppe abspringt). Die genauen Kosten und Bedingungen stehen meist in den AGB. Ein Rechtsanspruch resultiert nur aus Kulanz oder einer entsprechenden Vertragsklausel.