Antwortdatum: 04.12.2024
Der Widerrufsjoker bezieht sich auf das Recht, Verbraucherdarlehensverträge zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Laut BGB können Verbraucher dann auch viele Jahre nach Abschluss noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Vertrag gilt als rückabzuwickeln, was bei Altverträgen mit hohen Zinsen finanziell vorteilhaft sein kann. Der Gesetzgeber hat 2016 für bestimmte Altfälle allerdings eine Widerrufsfrist eingeführt, sodass nicht mehr alle Altverträge widerrufbar sind. Prüfen Sie Ihren Vertrag und die Widerrufsbelehrung, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, um festzustellen, ob der Widerrufsjoker noch anwendbar ist.