Antwortdatum: 18.11.2024
Bei staatlich empfohlenen Impfungen gewährt das Infektionsschutzgesetz Entschädigungsansprüche, wenn ein Impfschaden entsteht. Dann tritt eine staatliche Schadensersatzpflicht ein, da es eine 'öffentlich empfohlene Schutzimpfung' war. Das nennt man 'Aufopferungsanspruch', da man sich im Interesse der Allgemeinheit impfen ließ. Der Geschädigte kann Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.