Antwortdatum: 02.12.2024
Die AO legt das Fundament des allgemeinen Steuerverfahrensrechts. Sie definiert zentrale Begriffe wie Steuerpflichtiger, Steuerschuld und Fälligkeit, legt das Besteuerungsverfahren inklusive Mitwirkungspflichten fest und regelt Fristen, Rechtsbehelfe und Vollstreckungsmöglichkeiten. Einzelne Steuergesetze (z.B. EStG, UStG) greifen auf diese allgemeinen Vorschriften zurück, sodass die AO quasi als Querschnittsnorm im gesamten Steuerrecht wirkt und Einheitlichkeit garantiert.