Antwortdatum: 09.11.2024
Obwohl eine Bank aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags ein Girokonto verweigern kann, besteht seit 2016 ein Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz. Dieses Basiskonto ermöglicht grundlegende Funktionen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen oder Lastschriften, wenn man in Deutschland seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Ein schlechter Schufa-Score kann trotzdem die Konditionen beeinflussen, etwa höhere Gebühren oder eingeschränkte Dispo-Möglichkeiten. Wurde Ihnen ein Konto verwehrt, können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren oder nach anderen Bankalternativen suchen.