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Welche Besonderheiten existieren bei grenzüberschreitender Insolvenz in der EU?

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Frage vom Besucher

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11.01.2025

Wenn eine Firma in Deutschland insolvent wird, die aber Standorte im Ausland hat?

Website-Administration 14.01.2025
Antwortdatum: 14.01.2025

Die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt das Verfahren bei grenzüberschreitenden Insolvenzen in EU-Ländern. Das Hauptverfahren findet am 'COMI' (Center of Main Interests) statt, meist am Sitz des Schuldners. Weitere 'Sekundärverfahren' sind in anderen EU-Staaten möglich, wenn dort Niederlassungen bestehen. Die Verordnung sorgt für Anerkennung der Entscheidungen in der ganzen EU.

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